Allgemeine Verkaufsbedingungen der AMV Funktechnik Handels GmbH

1. Allgemeines

1.1 Begriffsbestimmungen
Unter AMV, wie nachstehend verwendet, ist „AMV Funktechnik Handels GmbH“, zu verstehen.

1.2 Vereinbarungen und Vertragsgültigkeit
Für Vertragspartner gelten ausschließlich die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der AMV. Jegliche Abweichung hiervon bedarf der schriftlichen Bestätigung durch AMV. Vereinbarungen bzw. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von AMV bestätigt sind.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

2. Behördliche Genehmigungen / Bewilligungen

Der Besteller ist alleine verantwortlich für die Erlangung sämtlicher erforderlichen Verfügungen bzw. Bewilligungen.

3. Spezifikation

3.1 AMV ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Spezifikation der verkauften Ausrüstungsstücke jederzeit - vor oder nach Lieferung - zu ändern, falls dies aus technischen Gründen oder zur Erfüllung behördlicher Bestimmungen erforderlich ist.
3.2 Die in den Angebots- oder in den Informationsunterlagen wiedergegebenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die AMV Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung AMV’s Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben Eigentum der AMV, bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

5. Preis und Zahlung

5.1 Die Preise gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage ab Werk ausschließlich Verpackung.
5.2 Die Preise verstehen sich in Euro und nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
5.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen. Sie wird in der Rechnung getrennt aufgeführt.
5.4 Geräterechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Versanddatum bzw. Lieferdatum frei Zahlstelle der AMV zu bezahlen. Für das Überschreiten der Zahlungsfrist werden 8 v. H. Verzugszinsen p. a. ab Verzugsdatum über dem Bundesbank-Diskontsatz berechnet.
5.5 Verzögert der Kunde die Beibringung von Unterlagen (s. 6.1.), oder die Abnahme der Geräte bzw., der Leistungen, dann beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tage, an dem AMV dem Besteller ihre Lieferungs- bzw. Leistungsbereitschaft angezeigt hat (Inbetriebnahme oder Inbesitznahme der Geräte durch den Besteller ist nicht erforderlich).
5.6 Ändert sich die finanzielle Lage des Bestellers zum möglichen Nachteil von AMV, so ist AMV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. nur gegen Vorkasse zu liefern. Der Besteller kann daraus keine Ansprüche für sich herleiten.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Frist für Lieferung

6.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt voraus - den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen erforderlichen Genehmigungen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen.
6.2 Die Frist gilt als eingehalten:
6.2.1 bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
6.2.2 Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.
6.3 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über die in Artikel 6.3. Abs. 2 genannte Grenze in Höhe von 5 v. H. hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
7.1.1 Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen von AMV.
7.1.2 Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme.
7.1.3 Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Verzögerung auf den Besteller über; jedoch ist AMV verpflichtet auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.

8. Aufstellung und Montage

Der Besteller hat auf seine Kosten rechtzeitig alle Vorbereitungsarbeiten zu besorgen, die eine reibungslose und zweckentsprechende Aufstellung bzw. Montage oder Reparatur der Geräte gewährleisten.
8.1 Falls der Einbau der Geräte in einem Fahrzeug zu erfolgen hat, muß der Besteller dieses vor Einbau und zu seinen Lasten funkentstören lassen, sowie für eine einwandfreie funktionierende elektrische Anlage sorgen.
8.2 Hat der Besteller Verzögerungen zu vertreten, so werden ihm die Kosten hierfür berechnet.

9. Haftung für Mängel

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet AMV wie folgt:
9.1 Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von AMV unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 24 Monaten – ohne Rücksicht auf Betriebsdauer – vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
9.2 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Behandlung, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
9.3 Die Gewährleistung beträgt für Nachbesserungen 3 Monate, für Ersatzlieferungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

10. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

Wird AMV oder dem Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe: ist die Unmöglichkeit auf Verschulden von AMV zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10 v. H. des Wertes desjenigen Teils der Lieferung welcher wegen Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.

11. Sonstige Schadenersatzansprüche, Rücktritt, Rügepflicht

Schadensersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend.

12. Übertragbarkeit des Vertrages

Alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag kann AMV durch Dritte erfüllen lassen.
Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag kann AMV an Dritte abtreten.

13. Gerichtsstand

13.1 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Wechsel-Scheckklagen und durch das Amtsgericht Achim bei Bremen.
13.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

Stand 01.10.2010 YLö / FJo

Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.